Der Milcherzeuger wird seit Inkrafttreten der neuen Rohmilch Güte Verordnung (RohmilchGütV) als Lebensmittelunternehmer stärker in die Verantwortung genommen.
Die wichtigsten Änderungen der neuen Rohmilch Güte Verordnung, können Sie hier nachlesen.
Um einen Verstoß gegen die RohmilchGütV und den damit einhergehenden Milchgeldabzug zu verhindern, können Landwirte jedoch vorbeugende Maßnahmen ergreifen.
Die neuen Schnelltests, die seit 01.07.2021 durch die neue RohmilchGütV vorgeschrieben sind, müssen nun mehrere Wirkstoffe in einem Test nachweisen. Dies führt dazu, dass die neuen Tests, technisch bedingt, in der Nachweisempfindlichkeit deutlich empfindlicher sind als das bisherige Testverfahren. Zudem weisen die neuen Tests einige Hemmstoffe sogar schon bei Konzentrationen nach, die eigentlich noch unterhalb der zulässigen Rückstandshöchstmengen (MRL-Wert, Maximum Residue Limit) liegen, was zu mehr positiven Hemmstoffbefunden führen kann.
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- Bevor die Milch einer vorher behandelten Kuh wieder in den Hoftank gemolken wird, sollte immer ein Hoftest auf Hemmstofffreiheit gemacht werden
- Was muss ich bei der Auswahl der Hoftests beachten?
- Welche Tests eignen sich für die Eigenkontrolle?
- Welche weiteren Ursachen können zu einer Hemmstoffüberschreitung führen?
Bevor die Milch einer vorher behandelten Kuh wieder in den Milchtank gemolken wird, sollte immer ein Hoftest auf Hemmstofffreiheit gemacht werden
Mittels eines Hemmstofftests der Tankmilch oder des Einzelgemelks einer behandelten Kuh nach Ablauf der Wartezeit kann der Landwirt selbst prüfen, ob die Milch seiner Tiere negativ auf Hemmstoffe ist. Auf vielen Betrieben ist dies bereits gängige Praxis v.a. nach der Anwendung von Trockenstellern oder Mastitisbehandlungen. Dies sollte in Zukunft nach Ablauf der Wartezeit nach jeder antibiotischen Behandlung erfolgen. Nur so können Verstöße gegen die RohmilchGütV ausgeschlossen werden.
Jedoch gibt es bei diesen Tests, die selbst auf dem landwirtschaftlichen Betrieb durchgeführt werden können, Einiges zu beachten!
Was muss ich bei der Auswahl der Hoftests beachten?
Sie als Milcherzeuger haben die Möglichkeit den offiziell beschriebenen Hemmstofftest (Brillantschwarz-Reduktionstest, BRT) selbst auf dem landwirtschaftlichen Betrieb durchzuführen.
Um die Anforderungen der Tests, die in der RohmilchGütV festgelegt sind, zu erfüllen, sollten nur ganz bestimmte Tests angewendet werden. Hier ist es wichtig darauf zu achten, ob die Tests für Einzelgemelke oder die Tankmilch anwendbar sind. Denn natürlich ist in der Tankmilch eine viel niedrigere Konzentration an Hemmstoff nachzuweisen, als bei dem Einzelgemelk einer behandelten Kuh. Am sinnvollsten ist es, das Einzelgemelk der betroffenen Kuh zu beproben, bevor deren Milch in den Hoftank gemolken wird.
Wichtig bei der Auswahl der Tests ist vor allem, dass der Test, auf den zur Behandlung eingesetzten Wirkstoff, mit ausreichender Empfindlichkeit nachweisbar ist.
Welche Tests eignen sich für die Eigenkontrolle?
Der Verband der Deutschen Milchwirtschaft e.V. (VDM) hat eine Übersicht zu den üblichen Schnelltests erstellt. In dieser Übersicht sind die verwendbaren Tests, aber auch in der Milchviehhaltung gebräuchliche antibiotische Wirkstoffe sowie Nachweisgrenzen und die MRL-Werte der einzelnen Wirkstoffe aufgelistet. Die aufgeführten Tests sind mit relativ geringem Aufwand vom Milcherzeuger durchführbar und unterscheiden sich im Vorgehen nicht von den bisher eingesetzten Hemmstofftests.
Die Liste der anwendbaren Tests finden Sie hier!
Da sich die Nachweisgrenzen der Tests unterscheiden und teilweise die gültigen MRL-Werte unterschreiten, sollten Sie bei Ihrer Molkerei bzw. Landeskontrollstelle nachfragen, welcher Test auf Ihrem Betrieb eingesetzt werden kann.
Am besten geeignet sind derzeit der offiziell beschriebenen Hemmstofftest BRT hi-sense von AIM Bayern und der Delvotest T von DSM, um selbst auf dem landwirtschaftlichen Betrieb die Hemmstofffreiheit zu bestimmen.
Damit können Sie schnell und sicher sowohl die Milch behandelter Tiere nach Ablauf der Wartezeit als auch die Anlieferungsmilch vor Annahme durch den Milchsammelwagen auf Hemmstofffreiheit prüfen.
Welche weiteren Ursachen können zu einer Hemmstoffüberschreitung führen?
Korrekte Einhaltung der Wartezeit
Die Wartezeit beginnt ab der letzten Behandlung und diese sollte genau dokumentiert werden. Diese Maßnahme ist vor allem bei längerer Wartezeit z.B. bei der Anwendung von Trockenstellern von Bedeutung.
Anwendung der Arzneimittel laut Fachinformation
Sobald von der Anwendung eines Arzneimittels von der in der Fachinformation zugelassenen Art und Weise abgewichen wird, kann es zu einer Verlängerung der Wartezeit kommen. Beispielsweise kommt hier eine Abweichung von der Applikationsart (intramuskuläre vs. subkutane Injektion) oder eine Dosiserhöhung in Betracht.
Korrekte Probennahme
- Die Gesamtgemelksprobe von Einzeltieren sollte Milch aus allen vier Vierteln beinhalten und nicht aus Vor- und/oder Nachgemelk stammen.
- Die Tankmilchprobe ist aus einem gut gemischten Milchtank (nicht aus Auslaufstutzen!) zu entnehmen.
- Saubere Gefäße verwenden
- Genaue Beachtung der Gebrauchsanweisung des Tests
Tiermanagement
- Behandelte Tiere möglichst getrennt aufstallen
- Deutliche und sichere Kennzeichnung behandelter Tiere
- Lückenlose Dokumentation von Behandlungen (Abgabebelege und Bestandsbuch)
- Genereller Hemmstofftest bei zu frühen Abkalbungen und bei neu angekauften Kühen
Fehlerquellen beim Melken
- Verschleppung von Rückständen durch kontaminiertes Melkgeschirr
- Beachtung der Melkreihenfolge (behandelte Tiere zuletzt melken)
- Gründliche Zwischenreinigung/Desinfektion
- Sicherstellen, dass Milch behandelter Tiere nicht in den Tank läuft
- Nach Kontakt mit hemmstoffhaltiger Milch sind ALLE Gegenstände mit heißem Wasser zu reinigen. Durch Spülung mit kaltem Wasser bleiben oft Rückstände v.a. bei Anwendung von ölhaltigen Euterinjektoren.
- Korrekte Eingaben bei Melkrobotern
- Information aller am Melkvorgang beteiligten Mitarbeiter
- Verschleppung/Hemmstoffeintrag durch Melkpersonal
Falsch positive Hemmstoffnachweise
Durch körpereigene Abwehrstoffe kann das Bakterienwachstum während des Tests gehemmt werden und zu einem positiven Ergebnis führen, obwohl kein Hemmstoff in der Milch ist. Dies betrifft den hohen Gehalt an Immunzellen in Kolostrum und während einer Euterentzündung. Natürlich darf diese Milch generell nicht abgegeben werden, deshalb ist in diesen Fällen ein Hemmstofftest nicht von Bedeutung. Jedoch kann dies auch nach abgelaufener Wartezeit nach einer antibiotischen Behandlung noch vorkommen, wenn die Mastitis noch nicht ganz ausgeheilt ist. Sicherheit gibt hier auch der Schalmtest (California-Mastitis-Test).
Auch wenn die Verordnung nicht vorschreibt, dass der Landwirt die Milch zuvor behandelter Kühe testen muss, bevor er sie in den Sammeltank melkt, sollten Sie dies tun. Denn der selbst durchgeführte Hoftest auf Hemmstoffe in der Milch ist eine sinnvolle Eigenkontrollmaßnahme, die Sie vor viel Ärger schützen kann!
Wenn Sie mehr Informationen zu der neuen Rohmilch Güte VO lesen möchten, klicken Sie hier.